Herausgeber: Wirtschaftskammer Tirol Version: 01.10.2023 Zweck: Regeln für Berater bei WK-beauftragten Beratungen
1. Allgemeines
Diese Richtlinien gelten für von WK Tirol im Auftrag der beratenen Unternehmen beauftragte Beratungen.
Konsequenzen bei Nichteinhaltung: Ausschluss aus dem Beraterpool.
Wichtig:
- Kein Rechtsanspruch auf Beratungsaufträge durch Annahme dieser Richtlinien
- Nicht erlaubt, sich als „WK-Berater" oder „Konsulent der WK" zu bezeichnen
1.1 Einsatz von Berater:innen
- Einsatz von Mitarbeiter:innen/Partner:innen erlaubt wenn:
- Sie im Beraterpool gelistet sind
- WK informiert wird
- WK zustimmt
- WK kann bestimmte Berater anfordern oder ablehnen
- Beauftragter Berater bleibt verantwortlich und haftbar
Verbote:
- Direktverträge zwischen Unternehmen und Berater können NICHT nachträglich gefördert werden
- Beratungsbeginn ohne WK-Auftrag = Berater trägt volles Inkassorisiko
1.2 Interessenkonflikt, Werbung, Unvereinbarkeit
Vor der Beratung:
- Bestehende Verträge zwischen Kunde und anderen Beratern prüfen
- WK über potentielle Konflikte informieren (z.B. konkurrierende Kunden)
Während der Beratung - VERBOTEN:
- Direkte oder indirekte Werbung, Verkauf oder Vermittlungstätigkeiten
- Gezielte Produktwerbung (Hardware, Software, Maschinen, Dienstleistungen)
- Aufträge annehmen, bei denen enge Bindungen zu Anbietern neutrale Beratung verhindern
Empfehlungen erlaubt:
- Weiterführende Beratung und Schulungen können empfohlen werden
- Müssen im Bericht als separate Position dokumentiert werden
- Nicht geförderte Folgeaufträge müssen klar von geförderter Beratung getrennt werden
- Keine zeitliche Überschneidung zwischen geförderter und nicht geförderter Beratung beim selben Unternehmen
Umfangsbeschränkung:
- Nur Fragen innerhalb der Fachkompetenz und Berechtigung des Beraters behandeln
- Keine Arbeiten durchführen, die rechtlich anderen Berufen vorbehalten sind
1.3 Verschwiegenheit
Absolute Verschwiegenheit erforderlich bezüglich:
- Des Beratungsauftrags
- Aller Fakten und Daten über die Beratung und das Unternehmen
Ausnahme: Meldepflicht an WK Tirol
Datenschutzvorschriften sind einzuhalten.
1.4 Kontakt mit Mitarbeiter:innen
Kontakt mit Mitarbeiter:innen des Kunden oder externen Parteien (Banken, Steuerberater, Lieferanten) erfordert Genehmigung des zeichnungsberechtigten Vertreters des beratenen Unternehmens.
2. Beratungsablauf
2.1 Auftragsvergabe/Auftragsannahme
WK-Auftrag wird schriftlich erteilt, im Namen und auf Rechnung des beratenen Unternehmens.
2.2 Beratungsvorgespräch
Zu Beginn der Beratung muss der Berater mit dem Kunden festlegen:
- Beratungsziel
- Maßnahmen zur Überprüfung der Zielerreichung
- Voraussichtlicher Zeitaufwand (max. 20% Abweichung erlaubt)
- Angemessener Beratungsablauf
- Verbindliches Angebot für erwartete Beratungskosten
Der maximale Förderbetrag wird dem Kunden im WK-Auftragsschreiben mitgeteilt.
2.3 Durchführung der Beratung
Beginn:
- Erst nach schriftlicher Vereinbarung über Ziele, Ablauf, Zeit und Kosten
Während der Beratung:
- Bei >20% Abweichung von ursprünglicher Vereinbarung: sofort mit Kunde und WK abstimmen
- Bei Gründen für vorzeitige Beendigung: sofort Kunde und WK kontaktieren
- Berater darf abbrechen, wenn Kunde notwendige Unterlagen/Informationen nicht bereitstellt
Zeitrahmen:
- Muss innerhalb von 8 Monaten nach Auftragserteilung abgeschlossen sein
- Falls nicht erreichbar: sofort WK kontaktieren
- Bei Beratungen >5 Monate: Kunde und WK können Zwischenberichte anfordern
Ort:
- Vorzugsweise beim Kunden (wenn praktisch und kosteneffizient)
- Sollte ganzheitlich auf die Umstände und Fähigkeiten des Kunden abgestimmt sein
Zusammenarbeit:
- Bei Bedarf Kontakt zum Steuerberater oder anderen Beratern des Kunden
2.4 Schlussbesprechung
Nach Beratungsabschluss:
- Ergebnisse in der Schlussbesprechung präsentieren
- Empfohlene Maßnahmen im Detail erläutern
- In schriftlichem Beratungsbericht dokumentieren
- Bei Nutzen auf andere WK/WIFI-Unterstützungsangebote hinweisen
Stornierung: Wenn Beratung nicht innerhalb von 6 Wochen begonnen ODER nicht innerhalb von 8 Monaten aus Gründen des Beraters abgeschlossen:
- WK kann Auftrag stornieren (nach Gespräch mit Berater und Kundenzustimmung)
- Berater kann keine Kosten an Kunde oder WK verrechnen
3. Bericht/Beratungsabschluss
3.1 Beratungsbericht Struktur
Gemäß WK-Qualitätskriterien, in für den Kunden verständlicher Sprache:
- Allgemeine Daten: Beratungsunternehmen
- Allgemeine Daten: Beratenes Unternehmen
- Inhaltsverzeichnis
- Beratungsauftrag und Beratungsziel
- Beratungsablauf (Eckpunkte)
- Ausführliche Problembeschreibung / IST-Zustand (Befund)
- Beratungsergebnis
- Maßnahmen und Realisierungsempfehlungen (wer, was, wann + Kostenschätzungen)
- Entscheidungsgrundlagen und Lösungswege - Tabellen, Diagramme, Flipchart-Kopien, Beschreibungen
- Dies ist der KERN der Beratung
- Für Jungunternehmen: Plankostenrechnung inkl. Mindestumsatzrechnung, Deckungsbeitragsrechnung, Break-Even-Analyse
- Für Investitionsentscheidungen: Mehrere Varianten (pessimistisch/optimistisch/wahrscheinlich) zur Darstellung des Risikoprofils
- Freizeichnungsklausel: „Die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen muss vom Unternehmen selbst und in eigener Verantwortung durchgeführt werden. Alle Vorschläge wurden vom Berater nach bestem Wissen und Gewissen, basierend auf der betrieblichen Überprüfung sowie den bereitgestellten Informationen und Unterlagen, zusammengestellt."
- Unterschrift des Beraters (handschriftlich)
- Anhang: Alle während der Beratung erstellten Dokumente
Umfang: Muss den von der WK bereitgestellten Checklisten für jeden Beratungsschwerpunkt entsprechen.
Warnung bei finanziellen Schwierigkeiten
Wenn die Beratung ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten aufzeigt, die auf Insolvenzrisiko hindeuten:
- Sofort mit WK abstimmen
- Im Beratungsbericht explizit und separat vermerken
Dokumentenbehandlung
- Alle erhaltenen Unterlagen und Präsentationen müssen der WK auf Anfrage mit dem Bericht zur Verfügung gestellt werden
- Alle erstellten Unterlagen (nicht Teil des Berichts) müssen nach Abschluss an den Kunden zurückgegeben werden
- Ergebnisse stehen dem Kunden ausschließlich für interne Zwecke zur Verfügung (unbeschränktes Nutzungsrecht)
- Kunde darf Ergebnisse in behördlichen Verfahren verwenden
- Nutzungsrechte sind mit dem Beratungshonorar abgegolten
3.2 Recht auf Einwendungen
- WK kann Einwände gegen Beratungsergebnisse und Berichtsstruktur erheben
- Bei WK-Einwand: Berater darf kein Inkasso beim Kunden betreiben, bis Probleme gelöst sind
- Einwand hat gerichtshemmende Wirkung
- Berater muss antworten und Einigung mit Kunde und WK suchen
- Fachverband Unternehmensberatung steht für schwierige Fälle zur Verfügung
- WK kann kostenlose Nachbesserung verlangen, wenn durch Qualitätskriterien erforderlich
3.3 Abrechnung/Auftragsabschluss
Honorarsätze: Bei Auftragserteilung gültige WK-Sätze gelten für gesamte Beratung, unabhängig vom Abschlussdatum.
Nach der Schlussbesprechung sendet der Berater an WK:
- Beratungsbericht mit allen Anhängen
- Rechnung (Honorarnote)
- Leistungsnachweis (Stundenaufzeichnung)
- Bestätigung der Endbesprechung
Rechnungsanforderungen:
- Auf Kundennamen ausgestellt
- Auftragsnummer angeben
- Gemäß Vorlage (Musterrechnung) strukturiert
- Detaillierte Leistungsinformationen im Anhang (Termine, Fahrtstrecken, etc.)
Teilrechnungen: In begründeten Fällen erlaubt (lange Beratungsdauer) mit Zwischenbericht.
Ablauf:
- WK prüft Bericht gegen Ziele und Qualitätskriterien
- Bei positiver Prüfung: Weiterleitung an Kunde
- Kunde nimmt Bericht an → Auftrag abgeschlossen, Rechnung fällig
- Kunde zahlt volle Rechnung an Berater
- Kunde sendet Zahlungsnachweis (Einzahlungsbeleg oder ELBA-Ausdruck) an WK
- WK zahlt Förderung an Kunde
WK-Haftung: Keine für Kundenzahlung. Wenn Kunde trotz Inkassobemühungen nicht zahlt, muss Berater WK vor rechtlichen Schritten informieren.
Nach Abschluss: Berater frei, weitere Vereinbarungen mit Kunde unabhängig von WK-Richtlinien zu treffen.
3.4 Honorarausfälle
WK Tirol übernimmt keine Haftung für Beraterhonorar-Ausfälle aufgrund von Insolvenzverfahren (Sanierungsverfahren, Konkursverfahren, Abweisung mangels Masse) des beratenen Unternehmens.