Source: Land Tirol + Wirtschaftskammer Tirol Valid: 01.01.2023 - 30.06.2028
1. Zielsetzung
Ziel der Tiroler Beratungsförderung ist es, durch die Bereitstellung von geförderten Beratungsleistungen die Tiroler Wirtschaft in ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Besondere Schwerpunkte:
- Gründung neuer Unternehmen (insbesondere Jungunternehmen)
- Innovations- und Technologieberatungen
- Nachhaltigkeits- und Umweltberatungen
- Beratungen zum Thema Digitalisierung
2. Gegenstand der Förderung
Das Land Tirol und die Wirtschaftskammer Tirol fördern gemeinsam folgende externe Beratungsleistungen:
2.1 Unternehmensberatung
- Businessplanerstellung
- Coaching für Jungunternehmen
- Betriebsübergabe bzw. -übernahme
- Strategische Unternehmensplanung
- Analyse Finanzstruktur
- Controlling
- Systemisches Marketing inkl. Marktpositionierung
- Unternehmenssicherung
- Betriebliche Kooperationen
- Übernahme/Revitalisierung Tiroler Wirtshäuser für Jungunternehmer
2.2 Innovations-, Kreativitäts- und Technologieberatung
- Innovationsmanagement
- Qualitätsmanagement
- Ideenmanagement und Produktfindung
- Kreativstrategien
2.3 Digitalisierung
- Digitalisierung von Geschäftsprozessen
- Personalmanagement (Bedarfserhebung, Konzepterstellung, Maßnahmenentwicklung)
- Verbesserung der IT-Sicherheit
- Datenschutzvorgaben (DSGVO)
2.4 Umwelt-, Energie- und Nachhaltigkeitsberatung
- CSR-Beratung (Nachhaltigkeitscheck, -strategie, -bericht)
- Energieeffizienz und Energiemanagement (E-Mobilität, thermische Sanierung, Kältetechnik, Beleuchtung, Fotovoltaik, Wärme, ISO 50001)
- Umweltmanagement (ISO 14001, EMAS, Umweltzeichen)
- Dekarbonisierung (Carbon Footprint, Einsparpotentiale, erneuerbare Energiesysteme, Mobilität)
- Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft (Materialeffizienz, Recycling, Abfallvermeidung, Logistik)
2.5 Betriebsanlagenberatung
Rechtliche sowie technische Beratung in Bezug auf Betriebsanlagen.
2.6 Gleichstellung und Barrierefreiheit
Beratungen betreffend Gleichstellung und Barrierefreiheit.
3. Fördernehmer
Antragsberechtigt: Alle Unternehmen, die Mitglieder der Wirtschaftskammer Tirol sind.
Sonderregelungen: In den Bereichen "Businessplanerstellung", "Betriebsanlagenberatung" und "Übernahme/Revitalisierung Tiroler Wirtshäuser" können Kosten auch dann anerkannt werden, wenn das Unternehmen nach erfolgter Beratung nicht gegründet bzw. übernommen wird.
4. Art und Ausmaß der Förderung
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt max. 50% der förderbaren Kosten.
Erhöhte Förderung (bis zu 80%)
In folgenden Bereichen:
- Beratung für Jungunternehmen (inkl. Betriebsanlagenberatung)
- Beratung zu "Gleichstellung und Barrierefreiheit"
- Beratung zur Übernahme/Revitalisierung Tiroler Wirtshäuser für Jungunternehmen
- Beratung für den Bereich Umwelt, Energie und Nachhaltigkeit
- Beratung zu speziellen Themenbereichen (gesondert festgelegt)
- Beratung zur Digitalisierung
Förderungsgrenzen
- Pro Beratungsthema, Unternehmen und Kalenderjahr: nur eine Förderung
- Ausnahmen in Schwerpunkten 2.2 bis 2.6 möglich
- Max. €4.000 pro Unternehmen/Kalenderjahr (bei mehreren Förderungen)
- Bereits geförderte Projekte: von weiterer Förderung ausgeschlossen
5. Förderbare und nicht förderbare Kosten
Förderbar
- Honorare für erbrachte Beratungsleistung (ohne Nebenkosten)
- Max. 24 Beratungsstunden zum jeweils geltenden Beratersatz
- Im Schwerpunkt Digitalisierung: bis zu 50 Beratungsstunden in begründeten Ausnahmefällen
- Bei Übernahme/Revitalisierung Tiroler Wirtshäuser: bis zu 120h in 3 Jahren
- Nur Beratungsleistungen von Unternehmen im WK Tirol Beraterpool
NICHT förderbar
- Beratungen zu überwiegend steuerlichen oder rechtlichen Fragen
- Gutachterliche Tätigkeiten
- Reine Umsetzungsschritte:
- Agenturleistungen
- Werbekampagnen
- Homepageerstellung
- Programmierung
- Grafikerstellung
- Technische Messungen
- Trainings- und Einschulungsleistungen
- Beratungen zur Ausarbeitung von Förderanträgen
- Beratungen, bei denen Berater und Kunde dieselbe Gewerbeberechtigung haben
- IT-Dienstleistungsunternehmen im Schwerpunkt Digitalisierung
6. Verfahrensbestimmungen
- Förderantrag vor Beginn des Projektes bei WK Tirol (Wilhelm-Greil-Straße 7, 6020 Innsbruck) einreichen
- Beauftragung erfolgt auf Basis der Richtlinie für Beratungsaufträge der WK Tirol
- Alle erforderlichen Unterlagen einreichen
- Förderstellen können zusätzliche Unterlagen anfordern oder verzichten
- Im Antrag: De-minimis-Beihilfen der vergangenen 2 Steuerjahre + laufendes Jahr angeben
- Fachliche/wirtschaftliche Beurteilung durch Experten möglich
- WK Tirol prüft Voraussetzungen und erstellt Fördervorschlag
- Förderentscheidung einvernehmlich zwischen WK Tirol und Land Tirol
- Landesanteil: Entscheidung durch zuständiges Mitglied der Tiroler Landesregierung
- WK-Anteil: Entscheidung durch Präsidium der WK Tirol
- Gesamte Förderabwicklung über WK Tirol
Allgemeine Bestimmungen
Rahmenrichtlinie
Es gilt die Rahmenrichtlinie der Wirtschaftsförderung des Landes Tirol für die Vergabe von Förderungen und für die Förderabwicklung.
Verpflichtungszeitraum
3 bis 5 Jahre ab Endabrechnung (Ausnahme: Bereich C "Beratungsförderung"). Die Endabrechnung erfolgt mit der Auszahlung oder der letzten Teilzahlung an die Fördernehmenden.
EU-rechtliche Grundlagen
- Verordnung (EU) 2023/2831 vom 13.12.2023 (De-minimis-Beihilfen)
- Verordnung (EU) Nr. 651/2014 (AGVO) mit Änderungen
Kumulierung
Beihilfen dürfen kumuliert werden, wenn die höchste Beihilfenintensität nicht überschritten wird. Ausnahme: Förderungen in Bereichen B "Internationalisierung" und C "Beratung" dürfen NICHT mit anderen Beihilfen kumuliert werden.
Publizitätsvorschriften
Bei öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten: Hinweis auf Landesförderung mit Logo des Landes Tirol.
Geltungsdauer
- Inkrafttreten: 01.01.2023
- Gültig bis: 30.06.2028
- Anträge bis spätestens: 31.12.2027
- Letzte Änderung: 01.01.2025